AGB
Folgende Bestimmungen werden mit dem Kauf eines Festivaltickets (VVK) oder mit Zahlung des Eintrittspreises an der Abendkasse anerkannt:
Besetzungs- und Programmänderungen, Veranstaltungsverlegung/-absage, Sichtbehinderung
Besetzungs- und Programmänderungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kaufpreises.
Bei genereller Absage der Veranstaltung wird innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Termin der Veranstaltung gegen Vorlage der Eintrittskarte der Kaufpreis (ohne VVK-Gebühren und Porto bzw. Versand) vom Veranstalter zurück erstattet.
Sollte die bereits laufende Veranstaltung abgebrochen werden müssen, kann kein Ersatz gewährt werden.
Aus wetterbedingten Gründen behalten wir uns vor, den Beginn der Aufführung zeitlich zu verschieben.
Auf dem hinteren Bereich des Festivalgeländes (von den Bühnen aus gesehen muss teilweise mit Sichtbehinderungen gerechnet werden. Dies berechtigt weder zur Minderung noch zum Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag.
Bild- und/oder Tonaufnahmen
Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen vor, während und nach der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände (bei Festivals: Zuschauerbereich), auch für den privaten Gebrauch, sind untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich zu löschen.
Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklärt sich der Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass er evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.
Jugendschutz
Jugendliche bis 15 Jahre, die sich nicht in Begleitung eines Sorgeberechtigten befinden, müssen die Veranstaltung nach 22.00 Uhr verlassen!
Alter von 16 bis einschließlich 17 Jahre
Zutrittsbestimmungen:
Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren ohne Erziehungs- oder Sorgeberechtigten haben bis 24.00 Uhr das Festivalgelände zu verlassen.
Sorgeberechtigter = Eltern, Vormund, bzw. Dritter, auf den von Eltern oder Vormund die Sorgeberechtigung für die Zeit der Veranstaltung übertragen wurde.
Bei Begleitung des Jugendlichen durch einen Sorgeberechtigten muss die „Vereinbarung zur Sorgeberechtigung“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein. Gemeinsam mit Ausweiskopien der Eltern / des Vormunds an der Kasse abgeben.
Wir behalten uns vor, eine Übertragung des Sorgerechtes nicht zu aktzeptieren (z. B. bei Zweifel am Zustandekommen der Übertragung oder Eignung der Person, an welche das Sorgerecht übertragen wurde).
Umweltschutz
Sie verpflichten sich auf dem „Rock am Teich“-Festival, die Natur und die natürlichen Ressourcen schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten. Müll kann auf unserer Veranstaltung stets in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden.
Sonstiges
Die Mitnahme von Tieren auf das Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet.
Den Anweisungen des vom Veranstalter eingesetzten Personals ist Folge zu leisten.
Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Hürth Rockt e.V. aufgrund von Delikten, Vertragsverletzung oder Verschuldens bei Vertragsabschluß sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht mindestens grob fahrlässig verursacht wurde. Hürth Rockt e.V. haftet nur, wenn und soweit ein derart verursachter Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder des Ereignisses unter Berücksichtigung aller bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände vorhersehbar war. Es wird zwischen Hürth Rockt e.V. und dem Besucher vereinbart, dass dieser die Leistungen von Hürth Rockt e.V. grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.
Einlass wird nur mit gültiger Eintrittskarte (VVK), bzw. nach Zahlung des Eintrittspreises an der Abendkasse, gewährt. Beim Betreten des Festivalgeländes wird die Eintrittskarte gegen ein Festivalbändchen eingetauscht, welches Sie berechtigt, das Festival zu betreten sowie zu verlassen. Beim Verlust der Eintrittskarte oder des Festivalbändchens wird kein Ersatz geleistet.
Das Mitbringen von Speisen und Getränken jeglicher Art auf das Festivalgelände ist ausdrücklich untersagt. Es besteht kein Anrecht auf nachträgliche Herausgabe von mitgebrachten Speisen und Getränken, die bei Betreten der Veranstaltung durch das Ordnungspersonal entsorgt wurden.
Das Mitbringen von pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen sowie waffenähnlichen Gegenständen auf die Veranstaltung ist grundsätzlich untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht in diesem Fall nicht.
Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen eine Leibesvisitation sowie eine Taschenkontrolle vorzunehmen. Das Recht, den Einlass (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
Bei Abbruch der Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung oder wegen höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen.
Bitte benutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel. Der Festivalbesucher parkt sein Auto auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
Das Hausrecht bei Veranstaltung liegt beim Veranstalter
„Stagediving“ und „Crowdsurfing“ sind grundsätzlich verboten. Besucher, die sich selbst oder andere gefährden, werden des Geländes verwiesen.
Bei Zuwiderhandlungen erlauben wir uns die zuwiderhandelnden Personen des Geländes zu verweisen.
Der Besuch der Veranstaltung erfolgt stets auf eigene Gefahr.
Jeder Besucher haftet für den von ihm verursachten Schaden.